
In den letzten Jahren sind die bisher für Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH favorisierten Pensionszusagen zunehmend die Kritik geraten.
Die wesentlichen Gründe liegen in:
1. Unzureichende Ausfinanzierung. Die in der Regel bestehende Rückdeckungsversicherung reicht nicht aus, um den Barwert der in der GmbH bestehenden Pensionsverpflichtung abzubilden.
2. Ratinganalysen der Hausbank führen zu einer differenzierten Betrachtung der bestehenden Pensionsverpflichtung. (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG)
3. Die bestehenden Pensionszusagentexte entsprechen a. G. einer Vielzahl rechtlicher Veränderungen nicht mehr den notwendigen Anforderungen.
4. Es besteht Unklarheit, ob das Unternehmen nach Ausscheiden des GGF weitergeführt werden soll oder verkauft wird, so dass eine Entscheidung wie mit der bestehenden Pensionszusage für den GGF verfahren werden soll, im Raum steht.
5. Durch die Übertragung der GmbH auf die Kinder, stellen die für die Pensionsverpflichtungen erfassten Barwerte eine gesonderte Betrachtung als sinnvoll an.
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