
Die bisher genutzten Versorgungswege über den Abschluss klassischer Lebens-, Rentenversicherungen bzw. Sparpläne sollte a. G. der Einführung neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen einer grundsätzlichen Überprüfung unterzogen werden. Oftmals wissen z. B. Standesrechtler nicht, dass Ihre bisher in Versorgungwerken aufgebauten Versorgungsanwartschaften durch das am 01.01.2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz (AltEinkG.) künftig der steuerlichen Veranlagung in der Rentenphase unterliegen.
Gleichzeitig bieten die durch das AltEinkG. für Selbstständige und Freiberufler (Ärzte, Standesrechtler etc.) geschaffenen Möglichkeiten mit staatlicher Förderung eine vom Staat steuerlich geförderte und vor einer evtl. möglichen Insolvenz geschützte Altersversorgung aufzubauen eine echte Alternative. Durch die hohen steuerlichen Förderquoten empfiehlt es sich, bestehende Versorgungsstrukturen auf Ihre Zukunftsfähigkeit zu überprüfen.
Unsere Berater erstellen für Sie auf den mit Ihnen analysierten Parametern eine individuelle Ruhestandsplanung. Hierbei werden bereits bestehende Versorgungsprodukte durchleuchtet und mit einer Renditeanalyse auf Ihre Zukunftsfähigkeit überprüft. Über unser Kooperationsnetzwerk entwickeln wir gemeinsam mit Finanz-, Rechts- und Steuerberatern ein Konzept zum optimierten Vermögensaufbau. Unsere Berater begleiten den Umsetzungsprozess und führen in Abstimmung mit Ihnen jährliche Überprüfungen des Konzeptes an Hand von evtl. geänderten Sozialparametern durch.
Unsere Dienstleistungen: