
Seit Einführung des Altersvermögensgesetz (AltVermG) am 1. Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer ein Recht auf Entgeltumwandlung.
In diesem Zusammenhang wurde dem Arbeitgeber im § 1 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betr.AVG) die Verpflichtung aufgelegt, dem Mitarbeiter mindestens einen Durchführungsweg zur Entgeltumwandlung zu eröffnen und hierüber entsprechend zu informieren.
Die gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen wurden zwar in den meisten Unternehmen umgesetzt, wie eine aktuelle Studie der ABA (Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung) jedoch belegt, blieben die erwarteten Teilnahmequoten in den Belegschaftten erheblich hinter den von der Politik gewünschten Quoten zurück.
Die Gründe hierfür sind nach unseren Erfahrungen vielschichtig. Ein wesentlicher Punkt schein darin zu liegen, dass weder die Unternehmen noch die Mitarbeiter die wirklichen Vorteile der Entgeltumwandlung für sich erkannt haben.
Hierzu folgendes Rechenbeispiel eines mittelständischen Unternehmen (KMU) mit 250 Mitarbeitern.
Bei einer durchschnittlichen Umwandlungsquote von 100 Euro pro Mitarbeiter und Monat.
Bei einer Teilnahmequote der Belegschaft von 80 Prozent ergibt sich für den Unternehmer eine Lohnnebenkostenersparnis von ca. 50.300 Euro pro Jahr.
Um ein 50.300 Euro höheres Nettobetriebsergebnis zu erwirtschaften, muss ein Unternehmen mit einem Jahresbruttoumsatz von 5 Mio. seine Nettokapitalrendite um rund 1 Prozent pro Jahr steigern.
Die Lohnnebenkostenersparnis kann in der Folge an die Mitarbeiter weitergegeben werden, ohne dass es im Unternehmen zu einem Lohnmehraufwand führt. Man spricht in solchen Fällen auch von einer indirekten Lohnerhöhung.
Der o. g. Vorteil kann z. B. durch die Umwandlung bisher gewährter Arbeitgeberzuschüsse zu bestehenden VWL Verträgen in betriebliche Altersversorgung noch einmal verdoppelt werden.
Bei einer Entgeltumwandlung von 100 Euro pro Monat vom Bruttolohn / Gehalt des Mitarbeiters beträgt sein tatsächlicher Nettoeinzahlungsbetrag nur 49 Euro. (Stkl. I und IV ohne Kinder)
Dieser Vorteil entsteht durch die Tatsache, dass sich bei der Entgeltumwandlung die Sozialversicherungsträger mit der gewährten Abgabenersparnis und der Staat durch die geförderte Steuerersparnis an der Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung beteiligen.
Steuert der Arbeitgeber nun noch seine Sozialabgabenersparnis hinzu ergibt sich für den Arbeitnehmer folgendes Bild:
Entgeltumwandlung pro Monat |
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100 Euro |
Nettoaufwand nach Steuer und Abgabenersparnis |
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49 Euro |
Entgeltumwandlungsbetrag inkl. AG-Zuschuss brutto |
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121 Euro |
Einzahlungsbeitrag bei einer Laufzeit von 25 Jahren |
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36.300 Euro |
Nettoaufwand Mitarbeiter bei einer Laufzeit von 25 Jahren |
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14.700 Euro |
Kapitalbetrag nach 25 Jahre |
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69.800 Euro |
Mögliche mtl. Rente aus betrieblicher Altersversorgung beträgt ca. |
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ca. 136 Euro |